Infos von Nicole’s kleine Farm, Oelde

  

WICHTIG! bei der Urlaubspflege für Kaninchenbesitzer!

 

Die Kaninchen müssen vollständig geimpft sein, Myxomatose & RHDV2 (bevorzugter Imstoff bei RHDV2 = FILAVAC VHD K C+V).

 

Aus Sicherheitsgründen überprüfe ich die Impfpässe, sollte keine Impfung gegen RHDV2 vorliegen, ist keine Urlaubsbetreuung mehr möglich.

 

Preise Gültig ab dem 01.12.2022

 

Urlaubsgebühr je Haus

 

Meerschweinchen

 

1-4 Meerschweinchen je angef. Woche – 30,- €

 

5-6 Meerschweinchen je angef. Woche – 45,- €

 

7-9 Meerschweinchen je angef. Woche – 60,-€

 

ab 10 Meerschweinchen Preise auf Anfrage!

 

 

Kaninchen

 

1-2 Kaninchen je angef. Woche – 30,- €

 

3-4 Kaninchen je angef. Woche – 60,-€

 

ab 5 Kaninchen Preise auf Anfrage!

  

Gabe von Medikamenten einmalig je nach Aufwand (einfach/schwierig) 8,50€ - 12,50€ pro Haus

 

Fahrten zum Tierarzt je Besuch 7,-€

 

Die gesamte Ferienpauschale ist bei Bezug der Ferienunterkunft zu entrichten.

 

Beispiel für je angef. Woche:

 

Abgabe Donnerstags 01.01. –  Abholung Donnerstags 08.01. = 1 Woche = 30,-€

 

Abgabe Donnerstags  01.01. – Abholung Freitags 09.01. = 1 Woche + 1 angef. Woche = 60,-€

 

Ab sofort erhalten Sie von mir eine Buchungsbestätigung, mit folgendem Hinweis bei Absagen.

 

   0% - bei Absage bis 4 Wochen vorher

 10% - bei Absage bis 3 Wochen vorher

 25% - bei Absage bis 2 Wochen vorher

 50% - bei Absage bis 1 Wochen vorher

 80% - bei Absage bis 3 Tage vorher

100% - bei Absage 1 Tag vorher od. selber Tag

 

NEU gültig ab dem 01.12.2022!

Die An- bzw. Abreise der Gäste erfolgt bitte nur noch in den Zeitraum Montag - Freitag ab 17:30-20h nach vorheriger Absprache und

Samstags von 14 - 20h hier auch nach vorheriger Absprache.

Ohne Terminvereinbarung werden keine Tiere Angenommen bzw. wieder den Besitzern übergeben.

An Sonn- und Feiertagen bleibt Nicole’s kleine Farm für An- bzw. Abreise ab dem 01.12.2022 geschlossen!

 

Bitte beachten Sie, dass ich durch einen plötzlichen Tod des Tieres keine Haftung übernehme.
Sollte ein Feriengast erkranken, wird er auf Kosten des Besitzers den Tierarzt vorgestellt.

 

 Angemeldetes Gewerbe und Veterinäramtlich genehmigt nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a) des Tierschutzgesetzes (TierSchG)!